Neue Missbrauchsleitlinien
05-09-2010 von KNA-HörfunkredaktionMit Spannung erwartet: In dieser Woche hat die Deutsche Bischofskonferenz neue Leitlinien zum Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs vorgestellt. Missbrauch soll künftig in jedem Fall bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden – es sei denn, die Opfer wollen dies ausdrücklich nicht. Die neuen Richtlinien gelten nicht nur für Geistliche, sondern für alle Mitarbeiter. Die Frage nach der Entschädigung von Missbrauchsopfern ist aber noch nicht geklärt, denn hier soll es eine einheitliche Regelung am „Runden Tisch“ der Bundesregierung geben. Insgesamt wurden die neuen Leitlinien überwiegend begrüßt und als Schritt in die richtige Richtung gewertet.
Gottfried Bohl berichtet.
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